Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsparteien
1.1. Vertragsparteien Sind Michael Röstel (folgend aufgeführt als Auftragnehmer),
Agnes-Miegel-Str.9, 58135 Hagen und der jeweilige Auftraggeber. Sofern sich eine Partei bei
der Vertragsdurchführung Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Soweit nicht
ausdrücklich anders bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten
Dritter.
2. Geltungsbereich
2.1. Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen
ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für
Folgeaufträge, auch wenn nicht erneut darauf hingewiesen wurde und nicht erneut die
Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft wurde.
2.2. Die Gültigkeit anderer Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit
diesen AGB übereinstimmen oder nicht durch die Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich
anerkannt wurden.
2.3. Die Auftragnehmer sind berechtigt bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei
Zahlungsverzug des Auftraggebers, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen
ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.
3. Vertragsschluss
3.1. Der Auftraggeber erteilt den Auftrag in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher
Form. Der Auftrag ist erst angenommen, wenn die Unterlagen zur Bearbeitung übergeben wurden
oder die Auftragsannahme von den Auftragnehmern schriftlich bestätigt wurde.
Als schriftliche Auftragsbestätigung gilt aucheine E-Mail.
Mit Bestätigung der Auftragsannahme tritt der Vertrag zwischen denAuftragnehmern
und dem Auftraggeber in Kraft.
3.2. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis
nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des
Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt
es nicht an.
3.3. Die Auftragsbestätigung ist bezüglich Gegenstand und Umfang des Auftrags sowie
hinsichtlich der Vergütung ( Stundenlohn) verbindlich. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im
Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche
Leistungsumfang als vereinbart.
3.4. Angebote der Auftragnehmer über das Internet sind freibleibend und unverbindlich. Der
Leistungsumfang ist für den Auftraggeber nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich
(E-Mail, Post oder persönlich) zwischen den Auftragnehmern und dem Auftraggeber
vereinbart worden ist.
3.5. Die Auftragnehmer behalten sich vor, die Auftragsannahme jederzeit ohne Angabe von
Gründen abzulehnen.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Besondere Ausführungswünsche teilt der Auftraggeber den Auftragnehmern bei
Auftragserteilung mit.
4.2. Die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen hat der
Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.3. Den Auftragnehmern können Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung der vorgenannten
Pflichten des Auftraggebers ergeben, nicht angelastet werden.
4.4. Insbesondere haften die Auftragnehmer nicht für Leistungsverzögerungen oder
Ausführungsmängel, welche durch eine unklare, falsche oder unvollständige
Auftragserteilung oder Fehler in den Vorlagen und Verzögerungen in der Übermittlung der
Dateien durch den Auftraggeber entstehen.
5. Liefertermin, Leistungsverzögerung, Abnahme
5.1. Als Ausführungstermin wird jeweils der mit dem Auftraggeber vereinbarte Liefertermin
vereinbart. Sind die Dateien oder die notwendigen Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig
vorhanden, verlängert sich die Frist dementsprechend.
5.2. Die Auftragnehmer können von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen
Liefertermin abweichen, wenn sich der Auftrag als außerordentlich umfangreich erweist oder
besondere Schwierigkeiten aufweist.
5.3. Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit oder technische Probleme)
nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden, wird der Auftraggeber umgehend
durch die Auftragnehmer hierüber informiert. Einen Schadenersatzanspruch kann der
Auftraggeber hieraus nicht ableiten.
5.4. Können die Auftragnehmer Verpflichtungen durch Umstände, welche sie nicht zu
verantworten haben, nicht länger erfüllen, haben die Auftragnehmer ohne jede
Schadensersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen. Solche Umstände sind auf jeden Fall,
aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Krankheit oder sonstige Umstände, auf die die
Auftragnehmer keinen Einfluss auszuüben vermögen.
5.5. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, welche den Auftragnehmern die Erbringung der geschuldeten Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von den Auftragnehmern
vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, haben die Auftragnehmer auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Auftragnehmer sind
in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich
einer angemessenen Vorlaufzeit, zu verschieben.
5.6. Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg. Dies geschieht
auf Gefahr des Auftraggebers.
5.7. Kommen die Auftragnehmer mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der
Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Auftragnehmer eine
vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhalten.
5.8. Wenn die Daten oder Unterlagen nachweisbar an den Auftraggeber abgeschickt oder
abgegeben wurden, gilt die Lieferung als erfolgt. Die Leistung gilt mit Ablauf von 7 Tagen
nach Lieferung als abgenommen. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der
Auftraggeber gelieferte Daten oder Teile daraus verwendet oder der Auftraggeber die
Rechnung von den Auftragnehmern ohne Vorbehalte begleicht.
6. Ausführung, Mängelbeseitigung, Haftung und Gewährleistung
6.1. Die Auftragnehmer führen alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen
und Gewissen aus. Es gilt jedoch keine Haftung für Schäden oder Verzögerungen, die
aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer
Gewalt beruhen. Dies gilt sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber Dritten.
Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrages.
Schadenersatzforderungen aufgrund entgangenen Gewinns oder sonstigen mittelbaren
Schäden sind auf jeden Fall ausgeschlossen.
6.2. Bei nachweisbaren Fehlern in den von den Auftragnehmern bearbeiteten Daten oder
Unterlagen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung des
Produktes. Grundlage der Nachbesserung ist die vertraglich vereinbarte Leistung. Eine
Minderung des Preises ist bei Einigung beider Vertragsparteien möglich.
6.3. Offensichtliche Mängel werden jedoch nur berücksichtigt, wenn der Auftraggeber diese
innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Leistung schriftlich anzeigt. Nach Ablauf dieser
Frist verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel
zustehen könnten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige
aus. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Das Beanstandungsrecht des
Auftraggebers erlischt, wenn das gelieferte Produkt bearbeitet oder einer dritten Partei
übergeben wurde.
7. Preise
7.1. Die Preise verstehen sich in Euro und sind Endpreise, da die Auftragnehmer als
Kleinunternehmer keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausweisen.
7.2. Bei Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber sind die Auftragnehmer
berechtigt, erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Es gelten die am Tag der
Auftragserteilung vereinbarten Preise.
7.3. Preisänderungen bleiben vorbehalten!
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung kann per Überweisung oder in Bar nach Rechnungsstellung erfolgen.
Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzüge zu begleichen. In einzelnen Fällen beziehen wir uns auf § 271 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB,
in dem es heißt, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung sofort zu bezahlen hat.
8.2. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät
der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so sind die Auftragnehmer berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des derzeit allgemein gültigen Zinssatzes eines
Kontokorrentkredites zu berechnen. Eventuelle Kosten eines außergerichtlichen
Inkassoverfahrens bei nicht fristgemäßer Bezahlung gehen in voller Höhe zu Lasten des
Auftraggebers.
8.3. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeitbasis, insbesondere in
Kostenvoranschlägen oder Angeboten sind unverbindlich. Die einer Schätzung
zugrundeliegenden Zeitansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten
Bewertung des Leistungsumfangs.
9. Datenschutz
9.1. Die Auftragnehmer sichern zu, die im Zusammenhang mit Anfragen und Aufträgen
überlassenen Informationen und Daten absolut vertraulich zu behandeln.
9.2. Im Falle einer Anfrage wird die übermittelte E-Mail oder Postadresse dazu verwendet,
die Anfrage zu bearbeiten und zu beantworten. Kommt kein Auftrag zustande, erfolgt keine
dauerhafte Speicherung der Daten.
9.3. Bei Auftragserteilung werden alle Daten, die zur Ausführung des Auftrages und zur
Rechnungserstellung notwendig sind, gespeichert und zudem in einer Kundenkartei erfasst.
Bei der Aufbewahrung der Daten werden die gesetzlichen Fristen eingehalten. Sofern diese
gesetzliche Frist abgelaufen ist, kann jederzeit eine Löschung der Daten verlangt werden.
9.4. Digitale Dateien und Word-Dokumente, die im Zuge der Auftragserledigung gespeichert
wurden, werden nach Beendigung der Zusammenarbeit gelöscht, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde.
9.5. Bei der elektronischen Übermittlung von Daten kann kein absoluter Schutz von
vertraulichen Informationen gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte
durch Viren- oder Sabotageprogramme unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die
übermittelten Daten und Informationen erlangen. Der Auftraggeber wird auf das in diesem
Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.
9.6. Schweigepflicht: Die Auftragnehmer erhalten vom Auftraggeber Dateien, Unterlagen und
weitere schriftliche und mündliche Informationen. Die Auftragnehmer verpflichten sich,
sämtliche Informationen, die ihnen zur Durchführung ihrer Tätigkeiten zur Verfügung gestellt
werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber dauerhaft Stillschweigen zu
bewahren.
9.7. Die Auftragnehmer verpflichten sich, die beauftragten Tätigkeiten eigenständig
durchzuführen und somit keinem Dritten die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Informationen weiterzuleiten, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
10. Sonstiges
10.1. Zusatzvereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten
nicht. Die Schriftform ist durch E-Mail erfüllt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch
für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht
11.1. Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist der derzeitige Wohnsitz der
Auftragnehmer.
11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ist
das für den Wohnsitz zuständige Gericht.
11.3. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Auftragnehmern und den Auftraggebern
gilt ausschließlich deutsches Recht.