Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsparteien

1.1. Vertragsparteien Sind Michael Röstel (folgend aufgeführt als Auftragnehmer), 

Am Hang 21, 58453 Witten und der jeweilige Auftraggeber. Sofern sich eine Partei bei 

der Vertragsdurchführung Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Soweit nicht 

ausdrücklich anders bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten 

Dritter.

2. Geltungsbereich 

2.1. Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen 

ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für 

Folgeaufträge, auch wenn nicht erneut darauf hingewiesen wurde und nicht erneut die 

Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft wurde.

2.2. Die Gültigkeit anderer Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit 

diesen AGB übereinstimmen oder nicht durch die Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich 

anerkannt wurden.

2.3. Die Auftragnehmer sind berechtigt bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei 

Zahlungsverzug des Auftraggebers, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen 

ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Auftraggeber erteilt den Auftrag in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher 

Form. Der Auftrag ist erst angenommen, wenn die Unterlagen zur Bearbeitung übergeben wurden 

oder die Auftragsannahme von den Auftragnehmern schriftlich bestätigt wurde. 

Als schriftliche Auftragsbestätigung gilt aucheine E-Mail. 

Mit Bestätigung der Auftragsannahme tritt der Vertrag zwischen denAuftragnehmern

und dem Auftraggeber in Kraft.

3.2. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis 

nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des 

Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt 

es nicht an.

3.3. Die Auftragsbestätigung ist bezüglich Gegenstand und Umfang des Auftrags sowie 

hinsichtlich der Vergütung ( Stundenlohn) verbindlich. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im 

Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche 

Leistungsumfang als vereinbart.

3.4. Angebote der Auftragnehmer über das Internet sind freibleibend und unverbindlich. Der 

Leistungsumfang ist für den Auftraggeber nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich       

(E-Mail, Post oder persönlich) zwischen den Auftragnehmern und dem Auftraggeber 

vereinbart worden ist.

3.5. Die Auftragnehmer behalten sich vor, die Auftragsannahme jederzeit ohne Angabe von 

Gründen abzulehnen.

4. Pflichten des Auftraggebers 

4.1. Besondere Ausführungswünsche teilt der Auftraggeber den Auftragnehmern bei 

Auftragserteilung mit.

4.2. Die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen hat der 

Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.3. Den Auftragnehmern können Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung der vorgenannten 

Pflichten des Auftraggebers ergeben, nicht angelastet werden.

4.4. Insbesondere haften die Auftragnehmer nicht für Leistungsverzögerungen oder 

Ausführungsmängel, welche durch eine unklare, falsche oder unvollständige 

Auftragserteilung oder Fehler in den Vorlagen und Verzögerungen in der Übermittlung der 

Dateien durch den Auftraggeber entstehen.

5. Liefertermin, Leistungsverzögerung, Abnahme 

5.1. Als Ausführungstermin wird jeweils der mit dem Auftraggeber vereinbarte Liefertermin 

vereinbart. Sind die Dateien oder die notwendigen Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig 

vorhanden, verlängert sich die Frist dementsprechend.

5.2. Die Auftragnehmer können von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen 

Liefertermin abweichen, wenn sich der Auftrag als außerordentlich umfangreich erweist oder 

besondere Schwierigkeiten aufweist.

5.3. Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit oder technische Probleme) 

nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden, wird der Auftraggeber umgehend 

durch die Auftragnehmer hierüber informiert. Einen Schadenersatzanspruch kann der 

Auftraggeber hieraus nicht ableiten.

5.4. Können die Auftragnehmer Verpflichtungen durch Umstände, welche sie nicht zu 

verantworten haben, nicht länger erfüllen, haben die Auftragnehmer ohne jede 

Schadensersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen. Solche Umstände sind auf jeden Fall, 

aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Krankheit oder sonstige Umstände, auf die die 

Auftragnehmer keinen Einfluss auszuüben vermögen.

5.5. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von 

Ereignissen, welche den Auftragnehmern die Erbringung der geschuldeten Leistung 

wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von den Auftragnehmern 

vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, haben die Auftragnehmer auch 

bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Auftragnehmer sind 

in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich 

einer angemessenen Vorlaufzeit, zu verschieben.

5.6. Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg. Dies geschieht 

auf Gefahr des Auftraggebers.

5.7. Kommen die Auftragnehmer mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der 

Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Auftragnehmer eine 

vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhalten.

5.8. Wenn die Daten oder Unterlagen nachweisbar an den Auftraggeber abgeschickt oder 

abgegeben wurden, gilt die Lieferung als erfolgt. Die Leistung gilt mit Ablauf von 7 Tagen 

nach Lieferung als abgenommen. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der 

Auftraggeber gelieferte Daten oder Teile daraus verwendet oder der Auftraggeber die 

Rechnung von den Auftragnehmern ohne Vorbehalte begleicht.

6. Ausführung, Mängelbeseitigung, Haftung und Gewährleistung 

6.1. Die Auftragnehmer führen alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen 

und Gewissen aus. Es gilt jedoch keine Haftung für Schäden oder Verzögerungen, die 

aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer 

Gewalt beruhen. Dies gilt sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber Dritten. 

Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrages. 

Schadenersatzforderungen aufgrund entgangenen Gewinns oder sonstigen mittelbaren 

Schäden sind auf jeden Fall ausgeschlossen.

6.2. Bei nachweisbaren Fehlern in den von den Auftragnehmern bearbeiteten Daten oder 

Unterlagen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung des 

Produktes. Grundlage der Nachbesserung ist die vertraglich vereinbarte Leistung. Eine 

Minderung des Preises ist bei Einigung beider Vertragsparteien möglich.

6.3. Offensichtliche Mängel werden jedoch nur berücksichtigt, wenn der Auftraggeber diese 

innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Leistung schriftlich anzeigt. Nach Ablauf dieser 

Frist verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel 

zustehen könnten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige 

aus. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Das Beanstandungsrecht des 

Auftraggebers erlischt, wenn das gelieferte Produkt bearbeitet oder einer dritten Partei 

übergeben wurde.

7. Preise 

7.1. Die Preise verstehen sich in Euro und sind Endpreise, da die Auftragnehmer als 

Kleinunternehmer keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausweisen.

7.2. Bei Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber sind die Auftragnehmer 

berechtigt, erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Es gelten die am Tag der 

Auftragserteilung vereinbarten Preise.

7.3. Preisänderungen bleiben vorbehalten!

8. Zahlungsbedingungen 

8.1. Die Zahlung kann  per Überweisung oder in Bar  nach Rechnungsstellung erfolgen. 

Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 

ohne Abzüge zu begleichen. In einzelnen Fällen beziehen wir uns auf § 271 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB,

in dem es heißt, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung sofort zu bezahlen hat.

8.2. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät 

der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so sind die Auftragnehmer berechtigt, von dem 

betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des derzeit allgemein gültigen Zinssatzes eines 

Kontokorrentkredites zu berechnen. Eventuelle Kosten eines außergerichtlichen 

Inkassoverfahrens bei nicht fristgemäßer Bezahlung gehen in voller Höhe zu Lasten des 

Auftraggebers.

8.3. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeitbasis, insbesondere in 

Kostenvoranschlägen oder Angeboten sind unverbindlich. Die einer Schätzung 

zugrundeliegenden Zeitansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten 

Bewertung des Leistungsumfangs.

9. Datenschutz 

9.1. Die Auftragnehmer sichern zu, die im Zusammenhang mit Anfragen und Aufträgen 

überlassenen Informationen und Daten absolut vertraulich zu behandeln.

9.2. Im Falle einer Anfrage wird die übermittelte E-Mail oder Postadresse dazu verwendet, 

die Anfrage zu bearbeiten und zu beantworten. Kommt kein Auftrag zustande, erfolgt keine 

dauerhafte Speicherung der Daten.

9.3. Bei Auftragserteilung werden alle Daten, die zur Ausführung des Auftrages und zur 

Rechnungserstellung notwendig sind, gespeichert und zudem in einer Kundenkartei erfasst. 

Bei der Aufbewahrung der Daten werden die gesetzlichen Fristen eingehalten. Sofern diese 

gesetzliche Frist abgelaufen ist, kann jederzeit eine Löschung der Daten verlangt werden.

9.4. Digitale Dateien und Word-Dokumente, die im Zuge der Auftragserledigung gespeichert 

wurden, werden nach Beendigung der Zusammenarbeit gelöscht, sofern nicht ausdrücklich etwas 

anderes vereinbart wurde.

9.5. Bei der elektronischen Übermittlung von Daten kann kein absoluter Schutz von 

vertraulichen Informationen gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte 

durch Viren- oder Sabotageprogramme unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die 

übermittelten Daten und Informationen erlangen. Der Auftraggeber wird auf das in diesem 

Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

9.6. Schweigepflicht: Die Auftragnehmer erhalten vom Auftraggeber Dateien, Unterlagen und 

weitere schriftliche und mündliche Informationen. Die Auftragnehmer verpflichten sich, 

sämtliche Informationen, die ihnen zur Durchführung ihrer Tätigkeiten zur Verfügung gestellt 

werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber dauerhaft Stillschweigen zu 

bewahren.

9.7. Die Auftragnehmer verpflichten sich, die beauftragten Tätigkeiten eigenständig 

durchzuführen und somit keinem Dritten die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten 

Informationen weiterzuleiten, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

10. Sonstiges

10.1. Zusatzvereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten 

nicht. Die Schriftform ist durch E-Mail erfüllt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses 

Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die 

Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder 

undurchführbaren Bestimmungen soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn 

der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch 

für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

11.1. Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist der derzeitige Wohnsitz der 

Auftragnehmer.

11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ist 

das für den Wohnsitz zuständige Gericht.

11.3. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Auftragnehmern und den Auftraggebern 

gilt ausschließlich deutsches Recht.

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